Prostitution in der DDR - "Von der ,Gefahr für die Volksgesundheit' zum Werkzeug der Stasi-Spionage": Weibliche Prostitution zu Zeiten des Arbeiter- und BauernstaatesBenjamin Wellner
Taschenbuch
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter, Note: 1, 0, Fachhochschule Erfurt ( Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: Geschlechterverhältnisse (gender studies) im Kulturenvergleich, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Prostitution wird seit ewigen Zeiten als das "älteste Gewerbe der Zeit" bezeichnet. Durch jede Form von gesellschaftlichem Zusammenlebens zog sich das Phänomen "käufliche Liebe". Auch im durchgeplanten System der ehemaligen D D R gab es Bedarf an weiblichen Prostituierten. In der Nachkriegszeit nicht vordergründig moralisch behandelt, änderten sich für sie die Umstände grundlegend mit der Einführung des neuen Strafgesetzbuches 1968 in D D R. Fortan galten die Freudenmädchen strafrechtlich als arbeitsscheu und gingen ihrer eigentlichen Bestimmung - arbeitstätig und Mutter zu sein - nicht nach. Auch das Strafmaß erhöhte sich enorm, womit sich der Staat erhoffte, Prostitution allmählich aus dem Bild der Öffentlichkeit entrücken zu können. Die Erwartung, das Phänomen der "leichten Mädchen" würde in der D D R bald aussterben1, wurde jedoch nicht erfüllt. Zwar reduzierte sich die Medienberichterstattung auf ein Minimum, jedoch gingen die meisten Prostituierten ihrer Tätigkeit in einem heimlicheren Rahmen weiterhin nach. Mit Beginn der 70er Jahre wurden dann zunehmend junge Frauen vom " Ministerium für Staatssicherheit" ( Mf S) angeworben. Ihre Aufgabe: Intimbeziehungen zu Personen aus dem " Nichtsozialistischen Ausland" herzustellen und damit in Kenntnis wichtiger Informationen und intimer Details zu gelangen. Bis zum Ende der D D R entwickelte sich die Prostitution weiter und es etablierten sich " Hochburgen" wie Leipzig, Rostock oder Ost-Berlin. Die Arbeit beleuchtet die Entwicklung der D D R-Prostitution und den problematischen Umstand, dass sie in der D D R 1968 zwar strafrechtlich verboten, dennoch über die gesamte Existenz der Deutschen Demokratischen Republik hinweg. . .
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