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Miete 08

Schuldrecht BT, Bd.2, Vertragliche Schuldverhältnisse Bürgschaft, Miete, Reise, Schenkung, atypische Verträge u. a., Verbraucherschutz - Josef Alpmann, Günter Raddatz

Schuldrecht BT, Bd.2, Vertragliche Schuldverhältnisse Bürgschaft, Miete, Reise, Schenkung, atypische Verträge u. a., Verbraucherschutz

Josef Alpmann, Günter Raddatz

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Mietrecht

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Sammlung der Rechtsentscheide in Wohnraummietsachen, Bd.9, Entscheidungen der Jahre 1992 und 1993

Sammlung der Rechtsentscheide in Wohnraummietsachen, Bd.9, Entscheidungen der Jahre 1992 und 1993

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Praxishilfen zum Mietrecht - Thomas Hannemann, Thomas Emmert, Jörg Zahn

Praxishilfen zum Mietrecht

Thomas Hannemann, Thomas Emmert, Jörg Zahn

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Muster-Wohnungsmietvertrag: Vertragsmuster

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Kommentar zum Mietrecht

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Das Mietrecht im Überblick: Vom Mietantritt bis zur Kündigung: Alles über den Mietvertrag, Mietzinserhöhungen, Renovation und Nebenkosten - Matthias Brunner, Peter Nideröst

Das Mietrecht im Überblick: Vom Mietantritt bis zur Kündigung: Alles über den Mietvertrag, Mietzinserhöhungen, Renovation und Nebenkosten

Matthias Brunner, Peter Nideröst

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Mietrecht in Österreich

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ZAP-Praxiskommentar Mietrecht

ZAP-Praxiskommentar Mietrecht

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Das neue Mietrecht - Mietrechtsrefomrgesetz: Gesetzestexte - Synopsen - Einführung - Erläuterungen - Materialien - Lothar Haas

Das neue Mietrecht - Mietrechtsrefomrgesetz: Gesetzestexte - Synopsen - Einführung - Erläuterungen - Materialien

Lothar Haas

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Mit dem zum September 2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreformgesetz hat die gegenwärtige Regierungskoalition ihr erstes großes Gesetzgebungsvorhaben verwirklicht. Damit werden erstmals seit gut 100 Jahren, seit In-Kraft-Treten des B G B, die gesamten Vorschriften über Mietverhältnisse neu gefasst. Der Schwerpunkt der Reform liegt im Recht der Wohnraummiete, das für weite Bevölkerungskreise nach wie vor von großer wirtschaftlicher, sozialer und mitunter sogar existenzieller Bedeutung ist. Neben einer Verbesserung des Mieterschutzes - Stichwort: unterschiedliche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter - bringt sie vor allem eine völlige Neugliederung des zersplitterten Rechtsgebiets. So sind wichtige Nebengesetze wie etwa das M H G in das B G B integriert worden. Dies hat freilich zur Folge, dass im B G B kein Stein auf dem anderen geblieben ist: Die bisherigen §§ 535 bis 580a B G B sind im Ganzen durch neue Vorschriften ersetzt worden.

Der Verfasser hat als hoher Ministerialbeamter selbst bei Vorbereitung und Durchführung der Reform mitgewirkt. Dies befähigt ihn in besonderem Maße, die neuen Vorschriften authentisch, das heißt den gesetzgeberischen Intentionen entsprechend, zu erläutern. Mit eigenen Wertungen oder kritischen Anmerkungen hält er sich wohltuend zurück. Das spiegelt sich bereits in der Gliederung der Erläuterungen wider, denen jeweils die amtliche Regierungsbegründung vorangestellt ist. Dem gleichen Zweck dienen die Gesetzessynopsen sowie die Wiedergabe der sonstigen Gesetzesmaterialien, in die die Kommentierung eingebettet ist. < P> Insgesamt gewinnt das Buch dadurch einen Wettbewerbsvorteil, der kaum hoch genug eingeschätzt werden kann. Denn bekanntlich bevorzugt die Rechtsprechung bei der Auslegung neuerer Gesetze die subjektiv-historische Methode, die sich in erster Linie an den gesetzgeberischen Absichten orientiert, so weit sie im Gesetzgebungsverfahren in irgendeiner Form zum Ausdruck gekommen sind. Damit ist das Werk die allererste Referenz, wenn es gilt, den enormen Informations- und Beratungsbedarf zu befriedigen, den das Mietrechtsreformgesetz für Mieter, Vermieter und deren Rechtsbeistände geschaffen hat. -R A Claudia von Selle



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