Reform der RestschuldbefreiungMartin Zurlinden
Taschenbuch
Das mit Einführung der Insolvenzordnung zum 1. Januar 1999 geschaffene Sys-tem der Restschuldbefreiung für natürliche Personen mit vorgeschaltetem Insol-venzverfahren befindet sich in der Krise. Exponentiell ansteigende Verfahrens-zahlen haben die Insolvenzgerichte und die am Verfahren beteiligten Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen an die Belastbarkeitsgrenze geführt. Die Länder sind nicht gewillt, größere Kapazitäten zu schaffen, vielmehr drängen sie darauf, die Belastung ihrer Justizhaushalte, die derzeit unter einer Regelung zur Kosten-stundung für mittellose Schuldner leiden, durch eine tiefgreifende Verfahrensre-form zu reduzieren. Die hohen gesetzlichen Verfahrenskosten sind auch den Gläubigern ein Dorn im Auge, da das Vermögen und Einkommen des Schuld-ners im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren erst nach Kostendeckung zu ihrer Befriedigung eingesetzt wird.
Es gilt - hier sind sich wohl alle Beteiligten und Interessengruppen mittlerweile einig - die Effizienz des Entschuldungsprozesses zu steigern und damit nach Möglichkeit sowohl die Belastung der Praxis als auch die Verfahrenskosten zu reduzieren. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf denjenigen (die große Mehrheit der Entschuldungswilligen bildenden) Schuldnern, deren pfändbares Vermögen nicht zur Kostendeckung ausreicht. Vor allem für diese Schuldner werde derzeit, so die Kritik, ein unangemessener und unnötiger Entschuldungsaufwand auf Kosten des Staates und der Gläubiger betrieben. [. . . ]
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