Mediation im GesetzgebungsverfahrenDenis Diop
Taschenbuch
Seitdem Breidenbach1 im Jahre 1995 mit seiner Habilitationsschrift die Mediation auch im deutschsprachigen Raum einem juristisch interessierten Publikum naher brachte, reisen die Veröffentlichungen zu diesem Thema nicht mehr ab. Dabei ist auffällig, dass sich mediative Verfahren zusehends im Öffentlichen Recht etablieren und dort Anwendung finden. 3 Von manchen wird die Mediation gar als Chance begriffen, die Bürgerinnen und Bürger auf innovative Art und Weise an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten, der res publica, zu beteiligen. 4 Dies ist zumindest verwunderlich, wenn nicht gar paradox. Lernt man als angehender Jurist doch spätestens in den Einführungsvorlesungen zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, dass es lange Zeit "en vogue" war, öffentlich-rechtliche Belange durch ein Verhältnis der Uber- und Unterordnung zu kennzeichnen. 5 Nirgends kommt dies besser zum Ausdruck als in der hergebrachten Ansicht von der Verwaltung als " Herrin des Verfahrens". Da scheinen konsensuale Konfliktlosungsstrategien nach den Regeln der Mediation fehl am Platz zu sein. Denn diese "setzen an in der Phase der Entscheidungsvorbereitung und sind angelegt auf verständigungsorientierte Interaktionen. Sie erweitern den Kreis der . . . Beteiligten aus der Verwaltung, Industrie, Wirtschaft und Verbanden um Vertreter der betroffenen Bürger, sichern damit eine größere Transparenz für die allgemeine Öffentlichkeit und . . . gewährleisten . . . eine kooperative Atmosphäre . . , in der ein Interessenausgleich möglich wird. "
|