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Handels- und Wirtschaftsrecht

Handelsregister

Das Handelsregister: Ein kurzer Überblick - Jane Unger

Das Handelsregister: Ein kurzer Überblick

Jane Unger

Taschenbuch


Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: Sehr gut, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Halle (-), Veranstaltung: Seminar zum Handelsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung 1. 1. Historische Ursprünge und Einordnung in das Handelsrecht Die Herstellung einer gewissen Handelspublizität hat eine lange Tradition. " Die frühesten Ansätze der Bildung kaufmännischer Register sind in den italienischen Handelsstädten des 14. /15. Jahrhunderts überliefert: Es handelt sich um die Mitgliedermatrikel der kaufmännischen Gilden und Zünfte. Weitere Impulse erhielt die Handelspublizität sodann unter französischer Vormachtstellung. Die von Ludwig X I V. im Jahre 1673 erlassene Ordonannce zur le commerce de terré schrieb eine ausdrückliche Registerpublizität fest. Mit einer zeitlichen Verzögerung setzte sich die Einrichtung auch in Deutschland durch. 1 Das im Jahr 1900 in Kraft getretene A D H G B sah erstmals ein allgemeines Handelsregister vor und enthält in seiner heutigen Fassung in den §§ 8 ff. H G B Vorschriften zur Handelspublizität. Die Frage ist, warum im Handelsrecht, als Sonderprivatrecht der Kaufle ute der Gedanke der Transparenz besonders verankert ist und somit der Verkehrs- und Vertrauensschutz eine herausragende Rolle spielt. " Die Offenlegung bestimmter Rechtsverhältnisse ist ein allgemeines Bedürfnis des kaufmännischen Verkehrs. Ein Rechtsverkehr, der auf Schnelligkeit angewiesen ist und in dem traditionell der Handschlag genauso viel zählt wie ein schriftlicher Vertrag, bedarf der Fixierung und Offenlegung bestimmter Tatsachen, um die Rechtschaffenheit der Beteiligten zu gewährleisten. "2 Durch die tradierte Veröffentlichung wichtiger Tatsachen kaufmännischer Unternehmen weiß somit ein Kaufmann als Partner eines anderen Kaufmanns, woran er ist und mit wem er es im Wirtschaftsleben zu tun hat. Insofern knüpfen die heute geltenden Bestimmungen zum Handelsregister an. . .

Das Handelsregister in der Praxis - Peter-Hendrik Müther

Das Handelsregister in der Praxis

Peter-Hendrik Müther

Taschenbuch


Der öffentliche Glaube des Handelsregisters: Registerrecht - Vertrauenshaftung - Ökonomie der Information - Hans U Vogt

Der öffentliche Glaube des Handelsregisters: Registerrecht - Vertrauenshaftung - Ökonomie der Information

Hans U Vogt

Taschenbuch


Handelsregister-Anmeldungen. Wegweiser mit Übersichten und Rechtsprechungs-Leitsätzen zum Registerrecht im HGB, GmbHG, AktG, UmwG, FGG

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Taschenbuch


ungelesen, noch in Folie

Die Entwicklung der handelsrechtlichen Veröffentlichung vom ALR bis zum ADHGB. (Schriften zur Rechtsgeschichte) - Ralf Heimann

Die Entwicklung der handelsrechtlichen Veröffentlichung vom ALR bis zum ADHGB. (Schriften zur Rechtsgeschichte)

Ralf Heimann

Taschenbuch


Einzelkaufmännisches Unternehmen und Handelsregister - Alfred Ahlbrecht, Jochen Bengsohn

Einzelkaufmännisches Unternehmen und Handelsregister

Alfred Ahlbrecht, Jochen Bengsohn

B, Broschiert


HOT 3/1998: Kaufmann HGB, Handelsregister. Unterrichtsmagazin - Volker Holzer

HOT 3/1998: Kaufmann HGB, Handelsregister. Unterrichtsmagazin

Volker Holzer

Unbekannter Einband


Jahrbuch des Handelsregisters - Annuaire du Registre du Commerce - Annuario del Registro di Commercio 2002

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Taschenbuch


Kommentar zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Bd. 5. Obligationenrecht?T. 6. Genossenschaften, Handelsregister und kaufmännische Buchführung. Von Max Gutzwiller.?Lfg. 1. (Vorwort, Einleitung)

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Unbekannter Einband


Kommentar zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Bd. 5. Obligationenrecht?T. 6. Genossenschaft, Handelsregister und kaufmännische Buchführung. Von Max ... Errichtung der Genossenschaft. Art. 830 - 838

Kommentar zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Bd. 5. Obligationenrecht?T. 6. Genossenschaft, Handelsregister und kaufmännische Buchführung. Von Max ... Errichtung der Genossenschaft. Art. 830 - 838

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