NWB Betriebsprüfungs-Kartei, CD-ROMWolfgang Boochs, Johannes Buse, Dieter Caspari, Oberfinanzdirektion Düsseldorf
CD-ROM
C D-R O M Das Standardwerk zur Außen- und Betriebsprüfung. Das Gesamtwerk bietet Ihnen neben umfassenden Informationen zu Schwerpunktthemen der steuerlichen Betriebsprüfung auch Erläuterungen zu Buchführung, Konten und zum allgemeinen Steuerrecht. Der Branchenteil ist das Herzstück der N W B Bp-Kartei. Er umfasst Abhandlungen zu mehr als 150 Wirtschaftszweigen. Neben steuerrechtlichen Besonderheiten, branchenspezifischen Kalkulations- und Verprobungsmethoden, speziellen Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichten und Branchen-Kennzahlen sind auch betriebswirtschaftliche und berufsrechtliche Inhalte enthalten. Die N W B Bp-Kartei wird von Autoren der Finanzverwaltung betreut und regelmäßig aktualisiert. Zwar hat die Verwaltungsmeinung dabei oberste Priorität, Problembereiche werden jedoch durchaus differenziert betrachtet, kritische Gegenargumente ausreichend berücksichtigt. Jährlich erscheinen 3-4 aktuelle C D-Versionen der Betriebsprüfungs-Kartei. Der Mindestbezugszeitraum beträgt ein Jahr. 15 ystemanforderungen für die C D: P C ab Pentium 4 mit mindestens 256 M B R A M; ca. 100 M B freier Festplattenspeicher sowie Windows ab Version Vista. Aus dem Inhalt: Der Abschnitt " Buchführung, Aufzeichnungen" befasst sich mit Fragen der materiellen Buchführungspflicht, der formellen Anforderungen an eine Buchführung, mit Schwerpunktthemen wie Schätzung, Bestandsaufnahme, Wirtschaftsjahr, Bilanzberichtigung u. Bilanzänderung, Besonderheiten der Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 E St G, Preisangaben-Verordnung und vielem mehr. Der Kontenteil enthält rund 100 Abhandlungen, die nach sachlichen Themenbereichen geordnet sind, wie z. B. nach Wirtschaftsgütern, Geschäftsvorfällen oder Buchungskreisen. Dabei handelt es sich um geschlossene Beiträge zu steuerarten- bzw. branchenübergreifenden Prüfungsschwerpunkten von " A ( Af A)" bis " Z ( Zuschüsse)", die neben einem steuerrechtlichen Querschnitt auch wirtschaftliche und. . .
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