U-Flottille Weddigen: 1935-1939 (Broschürenreihe zur deutschen Geschichte)Wolfgang Müller
Broschüre
Am Ende des Ersten Weltkrieges diktierten die Siegermächte 1919 Deutschland den Versailler Friedensvertrag auf. Darin wurde dem Deutschen Reich, laut Artikel 231 die Gesamtschuld am Krieg aufgebürdet und damit alle weiteren Maßnahmen legitimiert. So legte Artikel 191 fest: " Der Bau und der Erwerb aller Unterwasserfahrzeuge, selbst zu Handelszwecken ist in Deutschland untersagt. " Um den militärischen Fortschritt im U-Boot-Bau nicht zu vernach- lässigen, erfolgten während der Weimarer Republik geheime Forschungsarbeiten im Auftrag der Reichsmarine. Erst mit dem deutsch-britischen Flottenabkommen von 1935 begann der offizielle U-Boot-Bau in Deutschland, so dass bereits am 27. September 1935 die 1. U-Boot-Flottille " Weddigen" in Dienst gestellt werden konnte.
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