Die Luftbeförderung im System der reiserechtlichen VorschriftenPatrick Stadie
Taschenbuch
Die §§ 651a ff. B G B gibt es seit über 20 Jahren und die Merkmale und Voraussetzungen der einzelnen Vorschriften und Ansprüche sind bis heute zum Teil heftig umstritten. Besonders klärungsbedürftig ist hierbei die Frage nach der Anwendbarkeit der reiserechtlichen Vorschriften, denn den Beteiligten eines Rechtsstreits ist nicht damit gedient, wenn sie um die Besonderheiten einer bestimmten Rechtsmaterie wissen, über deren Anwendungsbereich aber im Unklaren gelassen werden.
Die Arbeit beschränkt sich thematisch auf die Behandlung von Flugreisen, da diese den wirtschaftlich wichtigsten Teilbereich des Reisemarkts darstellen und der Lufttransport zudem sehr viele rechtliche Besonderheiten aufweist. Den zu erörternden Problemen und den daraus resultierenden Ergebnissen kommt jedoch eine über die Flugreise hinausgehende Bedeutung zu, unterscheidet sich die Rechtsnatur der einzelnen Angebote doch nicht so wesentlich voneinander.
Da nicht jede Dienstleistung auch eine Reiseleistung darstellt ist es die Aufgabe des ersten Teils der Arbeit Kriterien aufzustellen, anhand derer die Qualifikation einer Leistung als " Reiseleistung" im Sinne des § 651a Abs. 1 S. 1 möglich wird. Als Ergebnis wird eine Systematik entwickelt, mit der eine Einordnung künftig zuverlässig vorgenommen werden kann.
Der zweite und eigentliche Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob eine analoge Anwendung der §§ 651a ff. B G B auf die Einzelleistung Flug möglich ist. Ganz herrschende Auffassung ist es, daß wenn keine weiteren Leistungen - wie Hotel oder Mietwagen - in Anspruch genommen werden, der vertragliche Vereinbarung zwischen den Lufttransportgesellschaften und den Kunden als sogenannter Lufttransportvertrag zu behandeln ist, auf den das Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. B G B Anwendung findet. . . .
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